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Kosten

Kostenlose Beratung:

Wieso es für Sie günstiger ist, wenn hier keine Preise stehen?

Pauschale Preise sind Mischkalkulationen, es müssen also alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden oder die Leistung stark begrenzt werden, alles andere wäre betriebswirtschaftlich unsinnig. Bei uns bekommen Sie individuell auf Ihre Zielsetzung abgestimmte Lösungen. So zahlen Sie nur genau das, was Sie auch bekommen, ohne Einbußen bei den Leistungen hinnehmen zu müssen.

Die Preisgestaltung für einen Detektiv ist vom Umfang und Aufwand abhängig. Der Aufwand bestimmt die Detektivkosten.

Der endgültige Preis hängt im Wesentlichen von Ihren Anforderungen ab. Je genauer Sie uns Ihr Anliegen schildern können, desto genauer können wir Ihnen einen preislichen Rahmen nennen.

Die Regel sind Stundenhonorare oder für bestimmte Dienstleistungen auch Fixhonorare. Wenn auch Sie sich dafür interessieren, wie die Preise in Ihrem Fall liegen, lassen Sie sich gerne unverbindlich beraten.

Erstattung von Detektivkosten

Bitte bedenken Sie, dass Detektivkosten in vielen Fällen erstattungsfähig sind! Ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Erstattung von Detektivkosten haben wird im Einzelfall durch das Gericht entschieden. Sind die Voraussetzungen gegeben, können Sie eine Erstattung von Detektivhonoraren natürlich auch außergerichtlich einfordern. Dies gilt für Unternehmen genauso wie für Privatpersonen.

Voraussetzungen für eine Kostenerstattung

  1. Die durch die Detektei erbrachten Erkenntnisse müssen für die Aufklärung des Falles notwendig gewesen sein.
  2. In laufenden Verfahren muss die prozessuelle Stellung des Auftraggebers verbessert worden sein.
  3. Die Erkenntnisse hätten nicht anderweitig oder einfacher gewonnen werden können.
  4. Dienstvertrag, Einsatzberichte und Rechnungen müssen vorweisbar sein.
  5. Die Kosten dürfen nicht unverhältnismäßig hoch gewesen sein.
  6. Es muss ein konkreter Verdacht bestanden haben.

Rechtskräftige Urteile zur Detektiv-Kostenerstattung

Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.

OLG München, 18.06.93, 11 W 1592/93

Detektivkosten sind auch privat absetzbar, wenn zuvor ein konkreter Verdacht bestand.

AG Hessen, Az. 8K3370/88

Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.

OLG Stuttgart, 15.03.89, 8 WF 96/88

Vorprozessuale Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits – im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne von Paragraph 91,I ZPO war.

OLG Koblenz, 24.10.90, 14 NW 671/90

Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.

OLG Schleswig, 10.02.92, 15 WF 218/91

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer durch Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen.

BAG (Az. 8 AZR 5/97), Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99)

Zusatzinformationen

Ob und in welchem Umfang die Detektivkosten in Ihrer Angelegenheit erstattet werden können, muss für den Einzelfall geprüft werden.

Grundsätzlich besteht für Sie immer die Möglichkeit, Ihre Ausgaben für die Beauftragung einer Detektei bei einem Schädiger geltend zu machen. Wird die Zahlung der Kosten jedoch verweigert, entscheidet ein Gericht.

Die Detektei Marks achtet in jedem Fall darauf, die vorgegebenen Maßstäbe für die Erstattungsfähigkeit Ihrer Detektivkosten einzuhalten. Obwohl einer Erstattung bei Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien immer stattgegeben werden sollte, unterliegt jeder Fall einer Einzelprüfung. Für eine Entscheidung zur Erstattung von Detektivkosten kann leider keine Garantie gegeben werden!

Daher empfehlen wir dringend, in jedem Fall einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der Erfahrung mit diesem Thema hat und wenn nötig diesen zur Fallbearbeitung hinzu zu ziehen, damit Sie Ihren Anspruch auf die Erstattung Ihrer Detektivkosten nicht verlieren!

Detektei Marks – wir sind:

Ein professionelles Team

Unser Ermittlerteam besteht aus Wirtschafts- und Privatermittlern, die eine langjährige und erfolgreiche Berufserfahrung sowie fundierte Fachkenntnisse im Ermittlungs- und Observationsverfahren besitzen.

Europaweit für Sie tätig

Wir sind speziell in Deutschland, Österreich, Portugal und Spanien für Sie tätig, werden auf Wunsch aber selbstverständlich auch in anderen Ländern aktiv.

Kompetent - Zuverlässig - Diskret

Wir sind Ihr verlässlicher Partner rund um alle Sicherheitsfragen im privaten sowie im geschäftlichen Bereich.

Kontaktieren Sie uns

Wir sind jederzeit bei allen Fragen rund um unsere Arbeit für Sie zu erreichen. Falls Sie sich bezüglich einer Dienstleistung unsicher sind oder Sie gern mehr Info zu Ihrem Anliegen haben, kontaktieren Sie uns einfach.
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